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Eröffnung

emedo für Kinder eröffnen

Gerade in hektischen Momenten ist es gut zu wissen, dass alle Gesundheitsdaten jederzeit schnell und einfach griffbereit sind. Genau dabei hilft Ihnen emedo – das elektronische Gesundheitsdossier. Für Ihr Kind. Und auch für Sie.

Mit emedo…

  • haben Sie die Gesundheitsdaten Ihres Kindes immer und überall zur Hand,
  • profitiert Ihr Kind bei einem Notfall von sofort verfügbaren Informationen für seine medizinische Versorgung,
  • verbessert sich die Behandlungsqualität Ihres Kindes und dessen Sicherheit,
  • sind die Gesundheitsdaten Ihres Kindes immer sicher digital abgelegt,
  • dem elektronischen Patientendossier, sind die Gesundheitsdaten Ihres Kindes schweizweit verfügbar.

 

Wollen Sie ein emedo für Ihre Kinder eröffnen?

Ganz einfach ein emedo für Ihr Kind eröffnen

Wollen Sie ein emedo für Kinder eröffnen?

In wenigen Schritten eröffnen Sie ein emedo für Ihren Sohn oder Ihre Tochter:

Um ein emedo für Ihr Kind zu eröffnen, benötigt ein Elternteil ein emedo Gesundheitsdossier.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Eröffnung von emedo.

Informieren Sie sich über die Stellvertreterregelung, füllen Sie direkt im Online-Prozess die Einwilligungserklärung für die Stellvertretung aus.

Bei der Eröffnung wird der Nachweis der Elternschaft anhand des Familienausweises, des Scheidungsurteils, des Entscheids der KESB, des Anerkennungsurteils, der Adoptionsurkunde, des Gerichtsurteils oder der gemeinsamen Sorgerechtserklärung geprüft. Vergessen Sie daher nicht, eines der Dokumente zum Nachweis der Elternschaft hochzuladen.

Zur Eröffnung eines emedo benötigen Kinder im Alter von 0 bis und mit 11 Jahren keine eID. Ab einem Alter von 12 bis und mit 15 Jahren besteht die Möglichkeit eine eID eines nach EPDG zertifizierten Herausgebers für Ihre Tochter oder Ihren Sohn zu erstellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung. Hierzu steht zurzeit die trustID von Elca zur Verfügung. Zur Erstellung der trustID benötigt Ihr Kind eine eigene E-Mailadresse. Erstellen Sie die trustID hier oder direkt im Online-Prozess.

Für Jugendliche ab 16 Jahren gelten dieselben Bestimmungen wie für Erwachsene. Informationen zur Benennung einer Stellvertretung für Erwachsende finden Sie hier.

Sie und Ihr Sohn oder Ihre Tochter brauchen einen gültigen Ausweis, damit man sie identifizieren kann. Hierzu zählt Ihre persönliche Identitätskarte (Schweizer ID) oder Ihr Pass (Schweizer Pass oder Schweizer Ausländerausweis).

Eröffnen Sie das emedo für das Kind in unserem Online-Prozess.