Eröffnung für Kind unter 14 Jahren
Um für das Kind ein emedo zu eröffnen, muss die erziehungsberechtigte Person bereits ein emedo eröffnet haben (emedo online eröffnen). Ein emedo kann nur von Inhabern der elterlichen Sorge (Art. 296 ZGB) eröffnet werden.
Für die Eröffnung benötigen Sie:
Für die Eröffnung benötigen Sie:
- Ihre verifizierte SwissID, welche Sie für Ihr emedo verwenden
- eine Identitätskarte oder einen Pass des Kindes
- einen Nachweis, dass Sie die erziehungsberechtigte Person sind, in Form von einem aktuellen Familienausweis, Scheidungsurteil, Entscheid KESB, Gerichtsurteil, einer Adoptionsurkunde, Anerkennungsurkunde oder einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung.
- eine separate Mailadresse für das Kind