- Die Dokumente bleiben erhalten und die von Ihnen erteilten Vertraulichkeitsstufen bleiben bestehen.
- Ihre elektronische Identität kann weiterverwendet werden, sofern die neue Stammgemeinschaft diese anbietet.
- Die bisherig eingetragenen EPD-Stellvertretungen werden aufgehoben und müssen mittels Onlineprozess neu beantragt werden. Wenn Sie zu emedo wechseln, muss die Stellvertretung neu beantragt werden.
- Zugriffsrechte müssen neu erteilt werden.
- Bei einem Wechsel des EPD-Anbieters müssen an Gesundheitsfachpersonen erteilte Rechte zur Weitergabe der Zugriffsrechte neu erteilt werden.
Eröffnung
Stammgemeinschaft wechseln
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Ihr emedo funktioniert über die Kantonsgrenzen hinaus in der ganzen Schweiz. Weitere Informationen, wo Sie Ihr emedo ausserhalb des Kantons Aargaus verwenden können, finden Sie auf der Website der verschiedenen EPD-Anbieter in der Schweiz. Wenn Sie den Anbieter ihres elektronischen Patientendossier dennoch wechseln möchten, finden Sie untenstehend das weitere Vorgehen.
Möchten Sie zur Stammgemeinschaft eHealth Aargau wechseln?
Möchten Sie von einer anderen Stammgemeinschaft zu der Stammgemeinschaft eHealth Aargau wechseln?
Beim Wechsel der Stammgemeinschaft transferieren Sie den EPD-Portalzugang von der bisherigen Stammgemeinschaft in die neue Stammgemeinschaft eHealth Aargau.
Besitzen Sie noch kein elektronisches Patientendossier? Hier können Sie eines eröffnen.
Möchten Sie von der Stammgemeinschaft eHealth Aargau zu einer anderen Stammgemeinschaft wechseln?
Wenden Sie sich bitte an die neue Stammgemeinschaft. Eine Übersicht der verschiedenen Stammgemeinschaften finden Sie hier.