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Verwaltung

Zugriffsrechte

Wie wird ein Zugriffsrecht erteilt?

Sie können die Dokumente Ihres emedo jederzeit einer der drei folgenden Vertraulichkeitsstufen zuordnen und dadurch steuern, wer die Dokumente sehen kann:

Das sind diejenigen Dokumente, die im Normalfall zugänglich sind. Alle Gesundheitsfachpersonen, denen Sie ein «normales Zugriffsrecht» erteilen, können diese Dokumente einsehen.

Diese Dokumente sind aus Ihrer Sicht sensibel. Deshalb können sie nur von Gesundheitsfachpersonen mit einem speziellen Zugriffsrecht eingesehen werden, dem sogenannten «erweiterten Zugriffsrecht».

Nur Sie können diese Dokumente einsehen.

Wenn Sie nichts anderes festgelegt haben, werden neu eingestellte Dokumente der Stufe «Normal zugänglich» zugeordnet. Bei sensiblen Informationen kann eine Gesundheitsfachperson im Einzelfall ein Dokument der Stufe «Eingeschränkt zugänglich» zuordnen. Sie können die Grundeinstellung aber auch so ändern, dass neue Dokumente immer als «Eingeschränkt zugänglich» oder sogar «Geheim» abgelegt werden. Sie können sowohl die persönliche Einstellung der Zugriffsrechte als auch die Vertraulichkeitsstufe einzelner Dokumente jederzeit ändern.

Sie haben die Möglichkeit Zugriffsrechte für Gesundheitsfachpersonen und Gruppen zu erteilen. Sie können einzelnen Gruppen oder Gesundheitsfachpersonen Zugriff auf normal zugängliche, eingeschränkt zugängliche Dokumente erteilen. Für Gruppen von Gesundheitsfachpersonen muss das Zugriffsrecht zeitlich befristet sein. Eine Gruppe ist zum Beispiel eine Abteilung in einem Spital, eine Gruppenpraxis, eine Apotheke oder eine Spitex-Organisation. Eine Gesundheitsfachperson kann sogenannte Hilfspersonen benennen, welche im Namen der Gesundheitsfachperson Zugriff auf Ihr emedo haben und Unterstützung beim Hochladen von Dokumenten bieten können. Jede Bearbeitung wird protokolliert. Im Zugriffsprotokoll wird namentlich festgehalten, wer zu welchem Zeitpunkt Dokumente abgerufen oder neue Dokumente abgelegt hat. Sie können die Zugriffsrechte jederzeit ändern.

Diese Aufzeichnung ist möglich, weil sich jede Person vor dem Zugriff auf emedo eindeutig identifizieren muss. Nur Sie selbst können diese Protokolle einsehen.

Sie können eine Gesundheitsfachperson ermächtigen, dass sie ihr eigenes Zugriffsrecht auf weitere Gesundheitsfachpersonen oder Gruppen von Gesundheitsfachpersonen überträgt. So kann zum Beispiel ein Hausarzt sein eigenes Zugriffsrecht auf die Radiologin übertragen, an die er Sie überwiesen hat. Er kann nur das Zugriffsrecht weitergeben, das er selbst besitzt.