Eröffnung emedo für urteilsunfähige Person
Um für die urteilsunfähige Person ein emedo zu eröffnen, muss der Beistand bereits ein emedo eröffnet haben (emedo online eröffnen).
Für die Eröffnung benötigen Sie:
Für die Eröffnung benötigen Sie:
- Ihre verifizierte Trust-ID, welche Sie für Ihr emedo verwenden
- einen Ausweis der urteilsunfähigen Person
- einen Nachweis in Form von einem aktuellen Entscheid der KESB
- eine separate Mailadresse für die urteilsunfähige Person