Um die Stellvertretung online durchzuführen, müssen sowohl die zu stellvertretende Person wie auch die Stellvertreterin oder der Stellvertreter bereits ein emedo eröffnet haben und ihre verifizierte elektronische Identität, welche sie für ihr emedo verwenden, bereithalten. Wenn Sie Ihr emedo nicht selber verwalten möchten, können Sie diese Aufgabe stellvertretend einer Vertrauensperson übergeben. Der Stellvertreter handelt im Willen des Inhabers des emedo. Dies kann eine Person aus dem privaten Umfeld sein, zum Beispiel ein Familienmitglied. Denkbar in der Stellvertreterrolle ist auch eine Gesundheitsfachperson, zum Beispiel eine Hausärztin oder eine Pflegefachperson. Die stellvertretende Person hat die gleichen Rechte wie Sie und kann das ganze Dossier einsehen. Für Kinder und urteilsunfähige Personen kann eine rechtmässige Vertretung stellvertretend ein emedo eröffnen und verwalten: die Eltern als Stellvertreter für die Kinder, der Beistand als Stellvertreter für eine Person unter umfassender Beistandschaft etc.