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Das elektronische Patientendossier wird zum elektronischen Gesundheitsdossier

Der Bundesrat hat am 5. November 2025 die Botschaft zur Totalrevision des Gesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) veröffentlicht. Das Gesundheitssystem soll gestärkt werden, indem das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) neu automatisch der ganzen Bevölkerung zu Verfügung stehen wird. Das jetzige elektronische Patientendossier wird nicht ersetzt – es wird gezielt weiterentwickelt.

Die Stammgemeinschaften emedo und eSANITA begrüssen die Vorschläge des Bundesrats, insbesondere:
• Die Einführung des «Opt-Out»-Modells für die Bevölkerung, • die Verpflichtung für alle Leistungserbringer,
• die Einführung einer nationalen einheitlichen technischen Infrastruktur,
• die Verpflichtung zu technischen Standards,
• die Namensänderung.

Es handelt sich um eine wesentliche Weiterentwicklung des Systems, die die Akzeptanz und Nutzung aller Akteure – sowohl der Bevölkerung als auch der Leistungserbringer – erleichtern soll. Es geht nicht um einen Ersatz des EPD, sondern um die Weiterentwicklung hin zu einem einheitlichen, nationalen System, das künftig vom Bund betrieben werden soll. Das heutige EPD-Gesetz mit allen geltenden Regeln ist und bleibt bis zum Inkrafttreten der revidierten gesetzlichen Grundlage weiterhin in Kraft. Für die heute bereits EPD-verpflichteten Leistungserbringer ändert sich nichts – auch nicht nach dem Inkrafttreten des E-GD.

Der Bundesrat übernimmt zukünftig die Führung beim elektronischen Gesundheitsdossier, erwartet aber von den Kantonen, dass der Betrieb einer sogenannten Gemeinschaft auf dem Kantonsgebiet sichergestellt ist. Diese garantiert wie bisher den Kontakt zur Bevölkerung sowie zu den Leistungserbringern und bietet Unterstützung rund um das elektronische Gesundheitsdossier.

Den Patientinnen und Patienten, die heute ein EPD verwenden, ist nicht klar, warum ihr Hausarzt nicht verpflichtet ist, ihnen ihre medizinischen Dokumente im EPD zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat hat diese Erwartung der Bevölkerung erkannt, somit werden künftig auch die ambulant tätigen Leistungserbringer verpflichtet, sich einer Gemeinschaft anzuschliessen.

Die Eröffnung eines EPD ist bereits jetzt online möglich und dauert wenige Minuten. Das EPD stellt den Menschen ins Zentrum und ermöglicht bereits heute die Übersicht der eigenen behandlungsrelevanten medizinischen Daten. Dies unabhängig von Ort oder Leistungserbringer. Die Dokumente sind überall digital auf allen Geräten verfügbar. Die Stammgemeinschaften werden nach strengsten regulatorischen Vorgaben des Bundes zertifiziert und die technische Infrastruktur entspricht höchster Sicherheitsstandards.

Mit der nationalen elektronischen Identität (nationale eID) steht voraussichtlich im Jahr 2026 ein weiteres Instrument bereit, dass die Eröffnung von EPD noch einfacher macht. Der «Swiss Health Data Space» («SHDS») ist ein Teilprojekt des Programms «DigiSanté», von dem das EPD integraler Bestandteil ist. Heute bestehende technische Anbindungen an das EPD werden für den Datenaustausch im künftigen SHDS weiterverwendet werden können.

Die Stammgemeinschaften CARA, emedo und eSANITA werden ab Anfang 2026 einen nationalen EPD-Dienst anbieten und somit den ersten Schritt zur nationalen EPD-Plattform sicherstellen. Der Bund garantiert, dass die eröffneten Dossiers ab Inkrafttreten des EGDG vollständig in die zukünftige nationale technische Infrastruktur übernommen werden. Es gibt daher keinen Grund, auf das aktuelle EPD zu verzichten oder mit der Eröffnung zu warten: Je früher die Daten im heutigen Dossier erfasst sind, desto besser wird die Versorgung künftig gewährleistet sein.

Natürlich werden die Stammgemeinschaften das EPD sowie die Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen in der Schweiz weiter vorantreiben und -entwickeln.