Die Stammgemeinschaft eHealth Aargau (SteHAG) und der Aargauische Ärzteverband (AAV) haben per 1. Juli 2021 eine Zusammenarbeit in den Bereichen elektronisches Patientendossier (EPD) sowie Kommunikations-dienste zwischen Gesundheitsfachpersonen vereinbart. Dies bedeutet für die Mitglieder des AAV, dass sie ab sofort erste Erfahrungen sammeln und sich aktiv in die zukünftige Entwicklung von eHealth im Kanton Aargau einbringen können. Der Vertrag für die Jahre 2021/2022 wird durch den AAV pauschal finanziert. Ein zentraler Teil bildet das EPD, welches der Aargauer Bevölkerung seit Anfang Mai 2021 zu Verfügung steht.
Das EPD gemeinsam weiterbringen
Laut Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) besteht für die ambulant tätigen Leistungserbringer aktuell keine unmittelbare Verpflichtung, ein EPD anzubieten. Der AAV signalisiert mit seinem Beitritt zur Stammgemeinschaft, wie wichtig es ist, die gesamte Versorgungskette für die Patientin oder den Patienten abzudecken. Ein verbandsweiter Beitritt ist für alle Beteiligten sinnvoll, da so auf der einen Seite der administrative Aufwand gesenkt und die Effizienz gesteigert werden kann, auf der anderen Seite die Hürden für einen Beitritt der Ärzteschaft klein gehalten werden können.
Dr. Jürg Lareida, Präsident des AAV, ist daher froh über die Zusammenarbeit: «Endlich haben die Ärztinnen und Ärzte ein Angebot, mit dem sie niederschwellig Erfahrung mit dem EPD sammeln können».
Das EPD soll den Ärtztinnen und Ärzten den Berufsaltag erleichtern und einen Mehrwert an Informationen bieten. Der Patient selbst erhält die Möglichkeit auf seine behandlungsrelevanten Daten jeder Zeit von zu Hause aus zuzugreifen. Die Kommunikatikon zwischen der Ärzteschaft und deren Patienten kann so vereinfacht oder gar vertieft werden.
Andre Rotzetter, Grossrat und Präsident der Stammgemeinschaft eHealth Aargau ist froh, mit der ambulanten Ärzteschaft eine weitere wichtige Berufsgruppe an Bord zu haben: «Das EPD bringt nur Nutzen, wenn alle Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen mitmachen. Wir freuen uns über die positiven Reaktionen und zahlreichen Beitritte aus der Ärzteschaft».
Erste Erfolge
Seit dem 1. Juli 2021 konnte die SteHAG bereits zahlreiche Beitritte seitens der Ärzteschaft verzeichnen. Die neuen Mitglieder werden seitens der SteHAG eng begleitet.
Um den Aufwand für die ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen so gering wie möglich zu halten, wurde ein neues Betriebsmodell entwickelt. Dieses bietet weitgehend digitale Beitritts- und Signaturprozesse, ein Kundenportal für alle relevanten Funktionalitäten, welches den Mitgliedern rund um die Uhr zur Verfügung steht. Auch Schulungsunterlagen stehen in digitaler Form als eLearning-Module für alle verschiedenen Rollen und Profile bereit. Diese können unabhängig von Ort und Zeit individuell absolviert werden.
Für diejenige ambulant tätigen Leistungserbringer welche noch nicht Mitglied der SteHAG sind, stellt die SteHAG kostenloses Aufklärungsmaterial für Patientinnen und Patienten zu Verfügung um die Verbreitung des EPD weiter voranzutreiben.
Auch die Aargauer Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über den Anschluss der Ärzteschaft ans EPD. Den AZ Artikel finden Sie hier.