Eröffnung emedo für urteilsunfähige Person

Um für die urteilsunfähige Person ein emedo zu eröffnen, muss der Beistand bereits ein emedo eröffnet haben (emedo online eröffnen).

Für die Eröffnung benötigen Sie:

  • Ihre verifizierte Trust-ID, welche Sie für Ihr emedo verwenden
  • einen Ausweis der urteilsunfähigen Person
  • einen Nachweis in Form von einem aktuellen Entscheid der KESB
  • eine separate Mailadresse für die urteilsunfähige Person